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Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er unbedingt zur Unparteiligkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Der größte Umfang der Tätigkeit des Notars betrifft Tätigkeiten auf folgenden Gebieten:
  • Verkäufe und Übertragungen von Grundstücken sowie Belastungen von Grundstücken (z.B. mit Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten etc.),
  • im Erbrecht (z.B. Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbausschlagungen etc.),
  • im Familienrecht (z. B. Beurkundung von Eheverträgen),
  • im Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung von juristischen Personen wie GmbH, Aktiengesellschaft, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Registeranmeldungen etc.)


     
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