Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im sog. Individualarbeitsrecht, d. h. im typischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis – beginnend mit der Gestaltung der Arbeitsverträge bis zur Beendigung, sei es im Wege der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, betriebs-, verhaltens- oder personenbezogen) oder durch einen Aufhebungsvertrag.
Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
Vorbereitung, Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen, Versetzungen und Kündigungen
Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen und Führen von Abfindungsverhandlungen
Durchsetzung und Abwehr von Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung, Zeugnisansprüche
Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern